Beileid bekunden

Wie Sie für Ihr Beileid die passenden Worte finden.

Je nachdem, wie nah einem ein jüngst verstorbener Mensch und seine Hinterbliebenen gestanden haben, fällt es unter Umständen schwer, die passenden Worte zu finden. Zum einen, weil man selbst Schmerz und Trauer verspürt. Zum anderen, weil man unsicher ist, wie man den richtigen Ton trifft. Was ist zu viel gesagt, was zu wenig? Was sagt man besser gar nicht? Wir geben Ihnen hier ein paar Hilfen für die Kondolenz.

Zeit nehmen, authentisch formulieren

Bringen Sie Ihre Anteilnahme und Betroffenheit offen und ehrlich zum Ausdruck. Nehmen Sie sich dafür Zeit. Wenn Sie eine besondere Erinnerung schildern möchten, eine persönliche Anekdote, dann tun Sie dies. Wenn Sie lieber nur einen kurzen, tröstenden Gruß übermitteln möchten, ist das genauso in Ordnung. Schreiben Sie die Karte möglichst von Hand und schicken Sie sie noch vor der Bestattung an die Hinterbliebenen.

Wie Sie Ihr Beileid formulieren können 

  • Nutzen Sie eine persönliche Anrede:
    „Sehr geehrte Frau Meier, ...“, „Lieber Dieter, ...“
  • Bringen Sie Ihre Gefühle zum Ausdruck:
    „Der Tod deines Mannes hat uns tief bewegt ...“,
    „Mit Bestürzung haben wir auf den Tod Ihres Bruders reagiert ...“
  • Würdigen Sie den Verstorbenen und übermitteln Sie ernst gemeinte gute Wünsche:
    „Ihr offenes Wesen war für mich immer eine Inspiration ...“,
    „Für die kommende Zeit wünschen wir euch viel Kraft ...“

Worauf Sie bitte verzichten sollten

Bitte vermeiden Sie jegliche Art von allgemeinen Floskeln wie „Das wird schon“ oder „Sie war ja auch alt und hat ihr Leben gelebt“. Dies kann irritierend oder gar verletzend wirken. Wenn Ihnen selbst kein guter Text einfällt, helfen Ihnen vielleicht Zitate bekannter Dichter und Denker weiter, die sich im Internet vielfach finden lassen.

Nachlassfragen

Wie Sie die Erbschaft rechtzeitig regeln und Ihren digitalen Nachlass sichern.

Wer soll im Falle Ihres Todes Ihr Vermögen erben? Und wer nicht? Was gibt es hierbei gesetzlich zu beachten? Wer verwaltet Ihren digitalen Nachlass, sprich alle Ihre Benutzerkonten und -daten? All das können und sollten Sie schon zu Lebzeiten klären.

Der digitale Nachlass

Bei der Hausbank, beim Versandhändler, beim Streamingdienst ... im Laufe eines Lebens legen viele Menschen ungezählte Kundenkonten an. Ganz abgesehen von den vielen Dateien auf dem heimischen Computer. Wer kümmert sich im Todesfall darum? Das sollten Sie zu Lebzeiten festlegen. Bestimmen Sie hierfür eine Person Ihres Vertrauens und erteilen Sie ihr schriftlich die Vollmacht, Ihren digitalen Nachlass zu verwalten. Sie erleichtern ihr diese Aufgabe, wenn Sie ihr vorab eine Liste mit Ihren Accounts, Benutzernamen und Passwörtern zur Verfügung stellen.

Das handgeschriebene Testament

Mit einem von Hand geschriebenen Testament teilen Sie mit, wer im Falle Ihres Todes was erbt. Unterschreiben Sie das Testament mit Namen, Ort und Datum und bewahren Sie es an einem sicheren Ort auf. Es empfiehlt sich, in allen Erbrechtsfragen einen Notar oder Rechtsanwalt zu konsultieren – und das Testament selbst auch bei einem Notar oder direkt beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen.

Was die gesetzliche Erbfolge bedeutet

Im Testament können Sie zwar eine Erbfolge festlegen, bitte beachten Sie aber: Es gibt gesetzlich geregelte Erbfolgen. Darin werden auch Pflichtanteile für direkte Angehörige geregelt. Und zwar wie folgt:

  • Erben erster Ordnung sind Kinder, Enkel und Urenkel. Ehepartner genießen darüber hinaus Sonderregelungen.
  • Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen sind Erben zweiter Ordnung.
  • Großeltern, Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen sind Erben dritter Ordnung.

Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Nach der Bestattung

Wir stehen Ihnen weiterhin mit Rat und Tat zur Seite.

Oftmals muss auch nach der Bestattung noch vieles organisiert und geregelt werden. 
Und das in der Zeit der eigentlichen Trauerbewältigung.

Diese Fragen und Themen können jetzt zum Beispiel auf Sie zukommen:

  • Eine Witwen- oder Witwerrente muss beantragt werden
  • Der Nachlass muss geklärt werden
  • Die Grabpflege ist zu regeln, zum Beispiel unter Geschwistern
  • Das Haustier des Verstorbenen braucht einen neuen Besitzer
  • Ein Haushalt muss aufgelöst und eine Immobilie möglicherweise verkauft werden

Für all das gibt es professionelle Dienstleister – und wir helfen Ihnen gerne dabei, sie zu finden. Auch, wenn es um therapeutische Angebote zur Bewältigung Ihrer Trauer geht. Denn diese sollte in dieser schwierigen, herausfordernden Zeit an erster Stelle stehen.

FAQs

Noch Fragen?

Zu unseren Leistungen und vielen weiteren Themen rund um Bestattung und Trauerfeier finden Sie auf unserer Website die wichtigsten Informationen. Hier beantworten wir Ihnen noch einige allgemeinere Fragen, die für Sie ebenfalls von Interesse sein könnten.

In den meisten Bundesländern, so auch in NRW, sind es 36 Stunden nach Feststellung des Todes. Dann muss die Überführung erfolgen.

Es gibt in Deutschland eine Bestattungsfrist (siehe unten). Wenn innerhalb dieser Frist keine Angehörigen ausfindig gemacht werden können, die sich um die Bestattung kümmern müssen, dann wird das Ordnungsamt beauftragt. Es führt dann eine schlichte Bestattung aus und trägt die Kosten. Sollten die bestattungspflichtigen Angehörigen später doch noch ermittelt werden, müssen sie diese Kosten rückwirkend erstatten.

Im digitalen Zeitalter wird dieser immer wichtiger. Viele Menschen haben Onlinekonten, Profile in den sozialen Medien, Accounts bei Onlinediensten und natürlich Dateien auf ihren Computern. All das zusammen ergibt ihren digitalen Nachlass, der auch vererbt wird. Unsere Empfehlung: Bestimmen Sie schon zu Lebzeiten eine Vertrauensperson, die sich nach Ihrem Tod detailliert darum kümmert. Es gibt auch Systemhäuser, die Sie professionell dabei unterstützen.

Bei uns in NRW kann die Bestattung bereits 24 Stunden nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Spätestens zehn Tage danach muss sie erfolgt sein. Eine Ausnahme bildet die Beisetzung der Urne. Sie kann bis zu sechs Wochen nach der Einäscherung beigesetzt werden. Hiervon kann es wiederum auch Ausnahmen geben, zu denen wir Sie gerne informieren.

Sie legen fest, wie lange eine Grabstelle mindestens genutzt wird. Die Dauer richtet sich nach der Art des Grabes. Reihengräber werden neu eingeebnet und belegt, wenn die Ruhezeit abgelaufen ist, bei Wahlgräbern kann die Nutzungsdauer dagegen verlängert werden. Die Mindestruhezeit liegt in NRW je nach Bestattungsart und Kommune bei 15 bis 30 Jahren.

Im Sarg wird der Leichnam in einen etwa 1.100 Grad Celsius heißen Ofen gefahren. Der Sarg entzündet sich durch die Hitze von selbst, mit ihm verbrennt auch der Leichnam. Die Einäscherung dauert etwa zwei Stunden.

Zum einen, weil in Deutschland eine Sargpflicht besteht, unabhängig von der Bestattungsart. Zum anderen, weil das Holz des Sarges mit dafür sorgt, dass bei der Verbrennung die erforderliche Hitze erreicht wird.

Nein. Jeder Leichnam wird einzeln eingeäschert. Die Asche wird danach sofort in eine Aschenkapsel gefüllt und versiegelt. Eine weitere Sicherheit bietet der feuerfeste Schamottstein, in den eine Identifikationsnummer eingraviert wird. Der Stein wird vor der Einäscherung in den Sarg gelegt, sodass die Asche eindeutig zugeordnet werden kann.

Das hängt von der persönlichen Lebenssituation ab. Meistens schließen Menschen im höheren Alter eine Bestattungsvorsorge ab, um einen Teil ihrer Ersparnisse für die Bestattung abzusichern und ihre Kinder oder Enkel zu entlasten. Es kann aus verschiedenen Gründen aber auch sinnvoll sein, sich damit schon viel früher zu befassen. Zum Beispiel im Falle einer schweren Krankheit, die einen Menschen auch im Alter von 20 oder 30 Jahren treffen kann. Dann kann es für einen selbst sowie für die Partner, Familie oder Freunde wichtig sein, sich gemeinsam auf die Bestattung vorzubereiten. Wer beruflich oder privat häufig ein gesundheitliches Risiko eingeht, befasst sich möglicherweise ebenfalls mit dem Thema. Sinnvoll es das auch deshalb unabhängig vom Alter, weil sich der Vorsorgevertrag jederzeit anpassen lässt.

Wichtige Verlinkungen


Bestattungsort RuheForst Cappenberg:
https://www.cappenberg-ruheforst.de/

Bestattungsort RuheWald Sandfort in Olfen:
https://www.ruhewald-sandfort.de/

Informationen rund um die Bestattungsvorsorge Treuhand:
https://www.bestatter.de/verband/allgemeines-ueber-den-bdb/deutsche-bestattungsvorsorge-treuhand-ag/

Beratungsstelle in Selm zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: 
https://www.hospiz-selm.de/index.php/wir-informieren/vorsorgevollmacht

Informationen zur Patientenverfügung:
https://www.bmj.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/patientenverfuegung/patientenverfuegung_node.html


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