
Vorsorge
Den letzten Akt gestalten, bevor der Vorhang fällt.
Mit der Bestattungsvorsorge schaffen Sie frühzeitig Sicherheit und entlasten Ihre Angehörigen
Ein Trauerfall ist für Angehörige, Familie und Freunde des Verstorbenen eine enorm belastende Ausnahmesituation. Wie wäre es, wenn Sie ihnen im Vorfeld bereits einiges an Entscheidungen abnehmen – und gleichzeitig die Wünsche für Ihre Bestattung in einer ruhigen Minute äußern und festlegen könnten? Mit der individuellen Bestattungsvorsorge machen wir das für Sie möglich.
Zeit für Offenheit
Sich Gedanken zu machen über die eigene Bestattung, erfordert Mut. Wann Sie sich damit befassen, hängt von Ihnen allein ab, von Ihren Lebensumständen, Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihrem Umfeld. Unsere Empfehlung lautet: Sprechen Sie das Thema zunächst in Ihrem engsten Kreis an und wenden Sie sich dann an uns.
Der Vorsorgevertrag – alles geregelt und zugleich jederzeit änderbar
Die Ansprechpartner im Falle Ihres Todes, die Bestattungsart und der -ort, die mögliche Grabpflege, die Trauerfeier, die Inhalte der Trauerrede, besondere Lieder sowie weitere individuelle Wünsche und Ideen – all das und mehr lässt sich im Vorsorgevertrag regeln und innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit flexibel ändern, kürzen oder ergänzen. Ganz wichtig: Wenn die wichtigsten Eckdaten der Bestattung feststehen, können wir Ihnen auch eine seriöse Einschätzung der voraussichtlichen Kosten geben.
Auch für die Finanzierung selbst können Sie frühzeitig vorsorgen. Insbesondere, wenn Sie alleinstehend sind und sich eine schöne, individuell gestaltete Beisetzung mit anschließender Grabpflege wünschen, ist eine Bestattungsvorsorge sinnvoll.
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG können Sie uns als Treuhandpartner in Anspruch nehmen.

Finanzierung/Bestattungskosten
Damit Sie genau wissen, woran Sie sind.
Wie wir die Bestattungskosten transparent machen
Kein Mensch ist wie ein zweiter, und so ist auch jede Bestattung ein einmaliges Ereignis, das wir nach individuellen Wünschen und Anregungen würdevoll für Sie gestalten. Deshalb fallen die Kosten dafür sehr unterschiedlich aus. Je nachdem zum Beispiel, welcher Sarg für den Verstorbenen ausgewählt wird oder welche Urne, wie viele Gäste zum anschließenden Kaffeetrinken kommen oder wie die Dekoration aussieht.
Deshalb gehen wir mit den Kosten sehr offen um: Nach der individuellen Beratung im Vorsorge- oder Trauergespräch stellen wir die einzelnen Positionen für Sie zusammen.
Diese umfassen in erster Linie:
- Abholung und Überführung
- Hygienische Versorgung
- Sarg und/oder Urne
- Gestaltung der Trauerfeier und Beisetzung
- Persönliche Trauerrede aus unserem Haus
- Trauerdrucksachen
- Abrechnung mit Behörden und Versicherungen
- Abstimmung mit Pfarrgemeinden und der Friedhofsverwaltung
Dazu kommen Fremdleistungen und Auslagen:
- Todesbescheinigung
- Schaltung einer Zeitungsanzeige
- Gebühr für Sterbeurkunden
- Blumenschmuck
Mit dem Treuhandvertrag die Finanzierung sichern
Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie Ihre Angehörigen auch finanziell entlasten. Möglich macht das der Treuhandvertrag, den Sie mit unserem Partner, der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, abschließen können.
Sie haben dann zwei Möglichkeiten, das Geld für die später anfallenden Bestattungskosten anzulegen:
- Als Einmaleinzahlung
- In Raten, zum Beispiel monatlich
Auf dem Treuhandkonto ist Ihre Einlage sicher
Der Treuhandvertrag bietet Ihnen im Vergleich zu einem Festgeld- oder Tagesgeldkonto im Hinblick auf die Einlagensicherung entscheidende Vorteile.
- Die Finanzierungssumme ist zweckgebunden an die Bestattung und damit abgesichert vor einem sogenannten unberechtigten Auflösungsverlangen. So kann zum Beispiel das Sozialamt nicht darauf zugreifen, wenn es um die Finanzierung von Pflegekosten geht.
- Das Geld wird bei einer inländischen Bank sicher angelegt und bis zur Auszahlung im Sterbefall verzinst.
- Bereits inkludiert ist eine kostenlose Rückholung nach einem Todesfall im Ausland, mit 5.200 Euro innerhalb Europas und mit 10.300 Euro außerhalb Europas.

Verfügungen
Wenn es ernst wird ... haben Sie möglichst alles geregelt.
Warum Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung so wichtig sind
Ob in jüngeren Jahren oder im Alter, es kann der Moment eintreten, in dem Sie nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder nach einem Unfall. Sicher möchten Sie, dass dann ein Familienmitglied oder eine vertraute Person aus dem Freundeskreis Ihren Willen vertritt. Sie spricht dann zum Beispiel mit Ärzten oder kümmert sich um organisatorische Fragen.
Festlegen können Sie das mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung.
Beide werden schriftlich fixiert und erfüllen jeweils unterschiedliche Funktionen.
Die Vorsorgevollmacht
- legt fest, wer stellvertretend Ihren Willen vertritt, wenn Sie selbst dazu gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind. Das können gute Freunde, Geschwister oder die eigenen Kinder sein.
Die Patientenverfügung
- geht noch einen Schritt weiter. Darin bestimmen Sie vorab, ob und in welchem Umfang lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen werden, wenn Sie schwer erkranken. Die Verfügung ist für jeden Arzt bindend.
Um Vorsorgevollmacht wie Patientenverfügung sicher und nach Ihren Vorstellungen zu gestalten, empfehlen wir eine professionelle Beratung. Diese finden Sie bei uns in Selm vor Ort durch die „Hospizgruppe Selm - Olfen-Nordkirchen e. V.“,
https://www.hospiz-selm.de/index.php/wir-informieren/vorsorgevollmacht
Weiterführende Infos sowie Downloads finden Sie hier:
https://www.bmj.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/patientenverfuegung/patientenverfuegung_node.html